Kostenlose Pflegehilfsmittel bequem zu Ihnen nach Hause – kurz erklärt

Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen bei der Pflegekasse beantragt werden – wir erledigen das für Sie!

Wenn Sie hier auf unserer Hompage das erste Mal Pflegehilfsmittel bestellen, kümmern wir uns um die erforderliche Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.

Ihnen entstehen auch bei der Ablehnung des Antrags durch die Pflegekasse keine Kosten. Bei Antragsablehnung senden wir Ihnen keine kostenfreie Pflegehilfsmittel zu.

Zwei Wege, die kostenlose Pflegehilfsmittelbox jeden Monat zu erhalten:

A

gleich online hier bestellen

1. Wählen Sie hier auf unserer Website Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40,- Euro und klicken Sie auf "kostenfrei bestellen".

2. Sie werden in zwei kurzen, weiteren Schritten um Eingabe Ihrer Adresse und Ihrer Krankenkasse gebeten und können auch gleich die erforderliche Unterschrift eingeben.

Das war's auch schon. Um alles Weitere kümmern wir uns und beliefern Sie nach Bewilligung durch die Pflegekasse für Sie völlig kostenfrei.

B

Antragsformular ausdrucken und abschicken

1. Füllen Sie bitte das Antragsformular aus. Wir benötigen darauf Ihre Unterschrift, um für Sie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu beantragen.

2. Drucken Sie diesen Antrag auf Kostenübernahme aus und senden ihn an unsere Anschrift:

VIVISOL Intensivservice GmbH
Kronacher Straße 1
93057 Regensburg

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen weiter:

Montags bis freitags erreichen Sie uns von 8.00 bis 17.00 Uhr unter:

Telefon 0941.640840

Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalten der Pflegehilfsmittelbox erfüllt sein?

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel?

1. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat von uns beziehen können:

  • Einstufung durch den MDK in einen Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) ist vorhanden.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) zuhause betreut.

2. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

  • Ja, gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI haben Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, vorausgesetzt, sie erfüllen die drei Grundkriterien (siehe 1.).

3. Gilt der Anspruch bei jedem Pflegegrad?

  • Sobald der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) hat, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

4. Wie bekomme Ich die kostenlose Servicebox monatlich?

  • Um monatlich Ihre Servicebox zu erhalten, müssen Sie das von uns zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir leiten die Kostenerstattungs-Anträge an die entsprechende Pflegekasse weiter und liefern, nach Freigabe, unverzüglich die von Ihnen gewünschte Servicebox an Sie.

5. Zu mir kommt ein Pflegedienst. Habe ich auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

  • Angehörige haben für ihre Pflegeleistung einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst gepflegt wird und dieser seine eigenen Pflegehilfsmittel benutzt.

6. Wer kommt für die Kosten auf?

  • Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, stellen wir für Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese übernimmt die Kosten. Für Sie entstehen keine Kosten oder Aufwände. Versandkosten übernehmen wir für Sie.

7. Ich bin privat versichert. Habe ich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

  • Wenn Sie privatversichert sind erhalten Sie oder Ihr Angehöriger von uns eine Rechnung in Höhe von bis zu 40 Euro pro Lieferung. Diese ist bei der zuständigen Kasse voll erstattungsfähig.

8. Wie wechsle ich die Servicebox- Varianten?

  • Sie können zwischen den unterschiedlichen Servicebox-Varianten jederzeit wählen. Durch einen einfachen Anruf oder eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und der gewünschten Servicebox-Variante erhalten Sie im Folgemonat die gewählte Servicebox-Variante.

9. Welche Produkte werden von der Pflegeversicherung bezahlt?

  • Es werden Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen.
  • Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (sowohl Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.